

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für alle Lieferungen und Leistungen für Bestellungen über die Webshopseite der ACTO GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung und unabhängig vom Bestellweg (Telefon, Fax, Mail und Webshop). Die aktuell gültige Fassung kann jederzeit bei ACTO GmbH angefordert oder unter www.actoshop.de angezeigt werden. Der Kunde erkennt dies mit Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme der Lieferung an. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und ACTO GmbH.
(2) Alle Lieferungen und Leistungen von ACTO GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
(3) Diese AGB von ACTO GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ACTO GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch, wenn ACTO GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(4) Abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Alle Webshop-Angebote sind freibleibend und stellen keine bindenden Angebote von ACTO GmbH dar. Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(2) Bei Bestellungen über den Webshop gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ am Ende des Bestellvorgangs eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Auch soweit der Kunde telefonisch oder per Fax bestellt, stellt diese Bestellung das verbindliche Angebot zum Vertragsschluss an ACTO GmbH dar.
(3) Ein Kaufvertrag kommt unabhängig von der Art des Bestellweges (§ 1 Ziffer 1) erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder aber entsprechende Email bzw. durch konkludente Auslieferung der Ware zustande. Vertragspartner sind ACTO GmbH und der namentlich benannte Kunde und gegebenenfalls abweichend hiervon der Rechnungsempfänger. Von ACTO GmbH versandte Bestellbestätigungen stellen keine Annahme im kaufrechtlichen Sinne dar, sondern sollen den Kunde nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei ACTO GmbH eingegangen ist. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ACTO GmbH.
(4) Das Angebot zum Vertragsabschluss kann ACTO GmbH durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Post, Fax, Email oder durch Zusendung der Ware annehmen. In Einzelfällen (z.B. Nichtverfügbarkeit der Ware, Bonitätsprüfung des Kunden) behält sich ACTO GmbH das Recht vor, das Angebot abzulehnen.
(5) ACTO GmbH behält sich Warenverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen, Modellwechsel und eventuelle Druck-/Preisfehler vor. Aus drucktechnischen Gründen können Farben im Webshop von den originalen RAL-Farbtönen abweichen. Insbesondere behält sich ACTO GmbH das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der Ware die Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kaufpreis zu erstatten.
§ 3 Liefer- und Leistungsfristen
(1) Es gelten die im Webshop angegebenen Liefer- und Leistungsfristen. Geringe Abweichungen sind möglich. Angegebene Lieferfristen stehen stets unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Erfolgt überhaupt keine Selbstbelieferung aus Gründen, die ACTO GmbH nicht zu vertreten hat, so ist ACTO GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Bei Sonderanfertigungen gelten diese Fristen jedoch nur, wenn der Kunde alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat.
(3) Für vereinbarte Fristen gilt § 187 BGB. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Bei Berechnung der Lieferzeiten bleiben Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage außer Betracht. In Einzelfällen kann sich die Lieferzeit aufgrund durchzuführender Bonitätsprüfungen geringfügig verlängern. Liefertage sind Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fristgerecht an den Frachtführer übergeben wurde.
(4) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von ACTO GmbH liegende und von ACTO GmbH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden ACTO GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von ACTO GmbH, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögern sich Lieferungen von ACTO GmbH, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn ACTO GmbH die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
§ 4 Preisgestaltung
(1) Grundsätzlich gelten die im Webshop angegebenen Preise. Maßgeblich für den Vertragsabschluss sind jedoch ausschließlich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
(2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise ab Werk ausschließlich Portokosten, Verpackung und etwaiger Zölle und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Ferner beziehen sich die Preise auf die im Webshop ausgewiesene Mengeneinheit. Preise für abweichende Mengeneinheiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung von ACTO GmbH.
(3) In den Abbildungen verwandtes Dekorationsmaterial ist im Preis nicht inbegriffen.
§ 5 Mengenabweichungen
Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen (Schilder, Etiketten etc.) behält sich ACTO GmbH 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor. Hieraus ist kein Anspruch auf Rechnungskürzung oder Nachlieferung abzuleiten.
§ 6 Verpackungs- und Versandkosten
(1) Bis zu einem Nettoauftragswert von EUR 74,99 berechnet ACTO GmbH als Versand- und Servicepauschale netto EUR 8,50 (Anlieferung hinter die erste verschließbare Tür). Ab einem Nettoauftragswert von EUR 75,00 liefert ACTO GmbH versandkostenfrei. Diese Versandbedingungen gelten nur für Sendungen innerhalb Deutschlands ohne Insellieferungen. Diese sowie der Versand ins europäische Ausland, in Drittländer oder Expresslieferungen werden individuell berechnet. Die Versand- und Servicepauschale gilt als vereinbart, auch wenn in der Auftragsbestätigung keine explizite Auftragsposition ausgewiesen ist.
(2) Der Versand besonders sperriger oder schwerer Produkte wird in Einzelfällen gesondert berechnet. In solchen Fällen gelten die Versandkostenhinweise im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.
§ 7 Verpackung und Transport
(1) Alle Bestellungen werden dem Beförderer in einer sicheren Transportverpackung übergeben.
(2) Sofern es für eine zügige Abwicklung sinnvoll ist, behält sich ACTO GmbH Teillieferungen vor. Damit der Kunde so schnell wie möglich seine Ware erhält, gilt dies insbesondere für den Fall, dass Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen oder der Versand aus unterschiedlichen Produktions-/Lagereinheiten erfolgt.
§ 8 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn ACTO GmbH die Versendungskosten übernommen hat. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleibt die Wahl von Verpackung, Versandweg und Transportmittel ACTO GmbH überlassen. Es steht dem Kunden frei, eine Transportversicherung abzuschließen.
(2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Aussonderung der zu liefernden Produkte und der Mitteilung der Versandbereitschaft – spätestens jedoch drei Tage nach Abgang der entsprechenden Nachricht an den Kunden – auf den Kunden über.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto und kostenfrei zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn ACTO GmbH über den Betrag verfügen kann.
(2) Die Aufrechnung gegen Forderungen von ACTO GmbH ist nur mit (a) unbestrittenen oder (b) gerichtlich festgestellten oder (c) bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen möglich.
(3) ACTO GmbH behält sich die Verrechnung der von dem Kunden geleisteten Zahlungen vor. Es steht ACTO GmbH insbesondere frei, geleistete Zahlungen auf ältere Forderungen zu verrechnen. Im Übrigen erfolgt die Verrechnung von geleisteten Zahlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 367 BGB.
(4) Wird ACTO GmbH nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, ist ACTO GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann ACTO GmbH von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt ACTO GmbH unbenommen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) ACTO GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn ACTO GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. ACTO GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere dann, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände ("Vorbehaltsprodukte") zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum von ACTO GmbH gefährdende Verfügungen zu treffen.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an ACTO GmbH ab; ACTO GmbH nimmt die Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
(3) Sollte der Kunde die Vorbehaltsware verarbeiten, so geschieht dies stets für ACTO GmbH als Hersteller, allerdings ohne Verpflichtungen für ACTO GmbH auszulösen. Geht das Eigentum von ACTO GmbH hierdurch unter, so geht ersatzweise das Miteigentum an ACTO GmbH über.
§ 11 Gewährleistung, Mängelrüge und Schadenersatz
(1) Auf alle angebotenen Produkte in diesem Katalog leistet ACTO GmbH für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die Dauer von 24 Monaten ab Anlieferung Gewähr, nicht jedoch für Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Nutzung durch den Kunden selbst oder durch Dritte.
(2) ACTO GmbH gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Produktbeschreibende Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind keinesfalls Garantien für eine besondere Beschaffenheit; derartige Garantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware gegenüber ACTO GmbH schriftlich anzuzeigen und zu rügen.
(4) Mängelansprüche verjähren 24 Monate nach erfolgter Ablieferung der von ACTO GmbH gelieferten Ware beim Kunden.
(5) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge bessert ACTO GmbH entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder eines Teils davon ("Nacherfüllung") nach.
(6) Zur Leistung von Ersatzlieferungen ist ACTO GmbH jedoch dann nicht verpflichtet, wenn der Kunde selbst Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren. Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb einer vom Kunden zu setzenden Frist fehl, kann eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
(7) Bei jeder Mängelrüge steht ACTO GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde ACTO GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. ACTO GmbH kann von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an ACTO GmbH auf Kosten von ACTO GmbH zurücksendet. Vor einer von ACTO GmbH unverlangten Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von ACTO GmbH einzuholen.
(8) Gewährleistungsansprüche gegen ACTO GmbH stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(9) Von ACTO GmbH ersetzte Liefergegenstände sind ACTO GmbH auf Anfrage zurückzugewähren.
(10) Liegt ein Transportschaden vor, muss der Kunde gegebenfalls Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend machen und ACTO GmbH im gleichen Zuge hierüber in Kenntnis setzen.
§ 12 Rücktrittsrecht des Kunden bei Unmöglichkeit und Lieferverzug
(1) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ACTO GmbH die ganze Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Gleiches gilt im Falle des Unvermögens von ACTO GmbH. Im Falle der Teilleistung kann der Kunde nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in welchem ACTO GmbH die Leistung unmöglich ist.
(2) Befindet sich ACTO GmbH in Verzug und ist die geschuldete Leistung trotz Nachfristsetzung und der Androhung der Nichtabnahme der Ware nicht erbracht, ist der Kunde ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
(3) Im Übrigen sind – soweit gesetzlich zulässig – jedwede weiteren Ersatzansprüche des Kunden sowie Kündigungs- und Rücktrittsrechte ausgeschlossen.
§ 13 Haftung
ACTO GmbH schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ACTO GmbH.
§ 14 Rückgaberecht
(1) Sollte der Kunde einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, muss er ACTO GmbH dies innerhalb von 14 Tagen ab Anlieferung schriftlich unter Angabe von Gründen mitteilen.
(2) Dieses Rückgaberecht kann nur gewährt werden, wenn die Waren ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei ACTO GmbH eingehen. Gefahr und Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Das Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen & Sonderanfertigungen außerhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Sonderanfertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass) gewährt wurden.
§ 15 Gewerbliche Schutzrechte
Schreibt der Kunde durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie ACTO GmbH die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass durch ACTO GmbH die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Sollten Dritte ACTO GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, ACTO GmbH von jeglicher Haftung freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die ACTO GmbH wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
§ 16 Speicherung und Verarbeitung von Daten
(1) Datenerhebung: ACTO GmbH erhebt Daten beim Anbahnen, beim Abschluss, beim Abwickeln und beim Rückabwickeln eines Kaufvertrages. Diese Daten werden von ACTO GmbH erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Besuch des Kunden auf den Webseiten von ACTO GmbH wird protokolliert. Erfasst werden im Wesentlichen die aktuell von dem Kunden-PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PCs sowie die betrachteten Seiten. Ein Personenbezug ist ACTO GmbH im Regelfall nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
(2) Datenverwendung und -weitergabe: Die personenbezogenen Daten, die der Kunde bei einer Bestellung mitteilt (Name, Adresse, E-Mail-Adresse), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten ACTO GmbH zur Verfügung gestellt hat. ACTO GmbH gibt die Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist.
(3) Bonitätsprüfung: Bei Zahlung per Rechnung holt ACTO GmbH ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ein. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden dabei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. ACTO GmbH versichert, dass die personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass ACTO GmbH dazu gesetzlich verpflichtet ist oder der Kunde vorher seine Zustimmung gegeben hat. Soweit ACTO GmbH zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleister in Anspruch nimmt, werden die Vertragsverhältnisse nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt.
(4) Einwilligung und Widerruf: Wenn der Kunde ACTO GmbH personenbezogene Daten überlassen hat, können diese jederzeit wieder gelöscht werden. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung bzw. einem Widerruf bzw. von einer Löschung nicht berührt.
(5) Speicherdauer: Personenbezogene Daten, die ACTO GmbH über den Onlineshop mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ACTO GmbH anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Speicherdauer zu bestimmten Daten bis zu 10 Jahre betragen. Damit ist es möglich, den Nutzer als registrierten Kunden zu erkennen.
(6) Kundenkonto: Wenn der Kunde ein Kundenkonto eröffnet, willigt er damit ein, dass seine Bestandsdaten wie Name, Adresse, E-Mailadresse und Bankverbindung sowie seine Nutzungsdaten (Benutzername, Passwort) gespeichert werden. (6) Kundenkonto: Wenn der Kunde ein Kundenkonto eröffnet, willigt er damit ein, dass seine Bestandsdaten wie Name, Adresse, E-Mailadresse, und Bankverbindung sowie seine Nutzungsdaten (Benutzername, Passwort) gespeichert werden.
(7) Verwendung von Cookies: Eine Nutzung des Web-Angebotes von ACTO GmbH erfolgt mit dem Einsatz eines Cookies. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde die Cookies in seinen Browsereinstellungen aktiviert hat.
(8) In dem Cookie werden ein zufällig generierter Session-Code und gegebenenfalls die Kunden-ID gespeichert. Damit ist es möglich, den Nutzer als registrierten Kunden zu erkennen.
(9) Auskunft: Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird ACTO GmbH auf eine entsprechende Weisung hin die Löschung oder Sperrung der Daten veranlassen oder die notwendigen Korrekturen vornehmen (soweit dies nach dem geltendem Recht möglich ist). Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die ACTO GmbH über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten hat der Kunde sich per E-Mail an info@actogmbh.com zu wenden.
§ 17 Rechtsordnung, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ACTO GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (Wiener CISG-Übereinkommen).
(2) Erfüllungsort ist Braunschweig. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist der Geschäftssitz von ACTO GmbH in Braunschweig.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 18 Sonstiges
(1) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch ACTO GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch gemäß § 273 BGB auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit im Übrigen erhalten.
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